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Diese
Seite ist inhaltlich im Wesentlichen eine Kopie (mit herzlichem
Dank) von
www.kanupolo.de
Die vollständigen Regeln
mit allem Drum und Dran sind im Dokument
kanupolo-regeln.pdf nachzulesen. Achtung: Das ist die 714 KB große
Vollversion mit allen organisatorischen und technischen Details, die nur
für wenige Benutzer interessant sein wird. Bitte jedenfalls nicht von der
"deutschen Gründlichkeit" *g* abschrecken lassen - das ist das
Hardcore-Kompendium...
Update:
Hier finden Sie die
aktualisierte Version in englisch (und in einem abenteuerlichen
Seitenformat), nachdem mit 1.1.2009 Änderungen vorgenommen wurden. Ich
habe es noch nicht kontrolliert, dürfte aber primär Organisatorisches
sein, und eventuell Präzisierungen. Jedenfalls: im Zweifelsfall diese
aktuelle Version verwenden...
Cheeky version of the rules in english, for those, how've ever seen a bit
of it ;-)
Nachfolgend ein praxisorientierterer
Auszug aus den Wettkampfbestimmungen:
Anmerkung des Webmasters
aufgrund der gelebten Praxis: Ein Großteil der Regelungen ist soweit
logisch und ergibt sich quasi von selber. Es ist aber ausgesprochen
hilfreich, sich insbesondere die Regeln über unerlaubtes Spiel doch mal
anzusehen... Insbesondere im Bereich Drängeln&Co wird zwar nicht alles mit
päpstlicher Strenge gepfiffen - wir wollen ja auch Freude am Spiel haben
und kein Uhrwerk sein - aber v.a. für internationale Spiele sollte man in
etwa wissen, wo die Grenzen verlaufen, an deren Toleranzgrenzen ständig
gratgewandert wird... ;-)
Spielregeln
1. Beginn, Ende, Torgewinne und
Spielergebnis
2. Spieler und Ersatzspieler
3. Ball im Aus
4. Unerlaubtes Spiel
5. Spielstrafen
§ 101
Spielzeit
(1) Die reguläre Spielzeit beträgt
zwei (2) x zehn (10) Minuten, es sei denn, dass Verlängerungen zu spielen
sind oder ein Penaltywerfen stattfinden muss. Sie kann aus
wettkampforganisatorischen Gründen auf minimal sieben (7) Minuten pro
Halbzeit reduziert werden.
(2) Die Halbzeitpause beträgt drei
Minuten. Sie kann aus wettkampforganisatorischen Gründen auf minimal eine
(1) Minute reduziert werden.
(3) In der Halbzeitpause wechseln die
Mannschaften die Spielfeldseiten.
(4) Der Schiedsrichter kann während
des Spielverlaufs die Spielzeit anhalten. In diesem Fall stoppt der
Zeitnehmer die Uhr und lässt diese nach dem Anpfiff des Schiedsrichters
weiter laufen.
§ 102
Spielseitenwahl
Die auf dem Spielprotokoll zuerst genannte
Mannschaft beginnt das Spiel von der links vom Protokolltisch gelegenen
Torauslinie, es sei denn einer der Mannschaftskapitäne oder der
Wettkampfleiter verlangen einen Münzwurf zur Seitenwahl.
§103
Spielbeginn
(1) Zu Beginn einer jeden Spielzeit
müssen jeweils fünf (5) Spieler jeder Mannschaft mit einem Teil ihrer
Kajaks auf ihrer Torauslinie liegen, es sei denn, dass Spieler bis zum
Ende des Spieles des Feldes verwiesen worden sind oder noch mit einer noch
nicht vollständig abgelaufenen Zeitstrafe aus der vorhergehenden Spielzeit
dieses Spieles belegt sind. Die betroffene Mannschaft muss sich
entsprechend reduzieren.
(2) Der Schiedsrichter pfeift das
Spiel an und wirft den Ball dann in die Mitte des Spielfeldes. Anstelle
des Einwerfens kann der Ball auch durch eine Ballvorrichtung in der
Spielfeldmitte freigegeben werden.
(3) Wenn der Ball in einer Art und
Weise freigegeben oder geworfen wurde, die eine Mannschaft bevorteilt,
soll der Schiedsrichter den Ball zurückrufen und das Spiel neu beginnen.
(4) Eine physische Unterstützung des
Spieler, der versucht in Ballbesitz zu kommen, durch andere Spieler ist
nicht erlaubt. Der Verstoß hiergegen führt zu einem Freiwurf. (Handzeichen
1 und 14 sind zu zeigen)
(5) Nur ein Spieler jeder Mannschaft
darf den Versuch unternehmen in Ballbesitz zu kommen. Jeder andere Spieler
der diesen Spieler begleitet darf sich nicht innerhalb eines Radius von 3
Metern zum Körper dieses Spielers befinden. Ein Verstoß hiergegen wird
durch Freiwurf geahndet. (Handzeichen 1 und 14 sind zu zeigen)
§ 104
Torgewinn (Handzeichen 3 und Time-out)
(1) Eine Mannschaft hat ein Tor
erzielt, wenn der Ball mit ganzem Umfang die vordere Ebene des Torrahmens
des gegnerischen Tores durchschritten hat.
Der Schiedsrichter zeigt die
Spielnummer des Spielers an, der das Tor geworfen hat.
(2) Wehrt ein verteidigender Spieler
einen auf das Tor geworfenen Ball von der Rückseite des Tores aus ab, so
wird dieser Wurf als Tor gewertet.
§ 105
Wiederbeginn nach einem Tor
(1) Nach einem Tor setzt die
Mannschaft, gegen die das Tor erzielt wurde, das Spiel mit einem
Mittelanwurf fort. Der ausführende Spieler muss mit seinem Kajak auf dem
Spielfeldmittelpunkt liegen.
(2) Der Schiedsrichter pfeift den
Wiederbeginn des Spieles an. Es ist nicht erforderlich, den Ball über den
Kopf hochzuhalten.
(3) Beim Mittelanwurf müssen sich die
Spieler der beiden Mannschaften mit ihren Körpern in ihren eigenen
Spielfeldhälften aufhalten.
§ 106
Spielende (Handzeichen 2)
(1) Der Zeitnehmer zeigt das Ende
einer Spielzeit durch ein lautes akustisches Signal an. Der Ball ist aus,
sobald das Signal ertönt.
(2) Ist vor dem Signal zu Beendigung
des Spiels ein Penalty gewährt worden, muss dieser ausgeführt werden,
bevor das Spiel beendet werden kann. In dieser Situation soll der Ball,
nachdem er geworfen wurde, sofort aus sein, wenn er das Wasser berührt
oder den Torrahmen und zurück ins Spielfeld gelangt.
(3) Die Schiedsrichter bestätigen das
mit dem Zeitsignal angezeigte Ende der Spielzeit mit einem dreifachen
Pfiff und dem Handzeichen 2 bzw. beenden das Spiel nach Ausführung des
vorab gewährten Penalty.
§ 107
Spielergebnis
Sieger des Spieles ist die Mannschaft,
welche die meisten Tore erzielt hat.
§ 108
Spielzeitverlängerung (Golden Goal)
Muss für ein zum Ablauf der regulären
Spielzeit unentschiedenes Spiel aufgrund des Spielsystems ein Gewinner
ermittelt werden (Tie break), wird es wie folgt fortgesetzt:
(1) In Spielen die keine Finalspiele
sind, wird eine Verlängerung gespielt, bis das nächste Tor erzielt wird
(Golden Goal). Die maximalen Spielzeit für die Verlängerung beträgt 2 x 3
Minuten mit einer Halbzeitpause von einer (1) Minute, in der die
Spielfeldseiten zu wechseln sind. Die Verlängerung folgt im Anschluss an
die reguläre Spielzeit nach einer (1) Minute Pause. Ist nach dieser
Verlängerung immer noch keine Entscheidung gefallen, folgt ein
Penaltywerfen entsprechend §109.
(2) In Finalspielen wird bis zu zwei
(2) Verlängerungen à zehn (10) Minuten mit einer Spielzeitpause von einer
(1) Minute, in der die Spielfeldseiten zu wechseln sind, gespielt, bis das
nächste Tor erzielt wird (Golden Goal). Die Verlängerung folgt im
Anschluss an die reguläre Spielzeit nach einer (1) Minute Pause. Ist nach
dieser Verlängerung immer noch keine Entscheidung gefallen, folgt ein
Penaltywerfen entsprechend §109.
§ 109
Penaltywerfen
(1) Das Penaltywerfen wird als
Entscheidungswerfen entsprechend des §133 Absätze 1-4 auf das verteidigte
Tor ausgeführt. Der Mannschaftskapitän wählt die fünf (5) Spieler seiner
Mannschaft, die am Penaltywerfen teilnehmen und bestimmt deren
Wurfreihenfolge. Der Protokollführer notiert die Spieler und die
Wurfreihenfolge vor Beginn des Penaltywerfens.
(2)
Spieler, die aufgrund einer roten Karte des
Spieles verwiesen worden sind, können nicht am Penaltywerfen teilnehmen.
Die Mannschaft verliert diese Würfe.
Spieler, die auf Grund einer gelben Karte
am Ende des Spieles noch des Feldes verwiesen sind, können nicht am
Penaltywerfen teilnehmen. Die Mannschaft verliert diese Würfe aber nicht.
(3) Die teilnehmenden Spieler jeder
Mannschaft werfen abwechselnd nacheinander auf das Tor. Der Torwart der
nicht das Tor verteidigt, hält sich zwischen den Würfen neben der
Seitenauslinie in der Nähe des zweiten Schiedsrichters auf, es sei denn er
führt selbst einen Wurf aus.
(4) Vor dem Penaltywerfen wird die
beginnende Mannschaft durch einen Münzwurf des Schiedsrichters ermittelt.
Das Wahlrecht darüber, welche Mannschaft mit dem Werfen beginnt, liegt
beim Mannschaftsführer, dessen Mannschaft den Münzwurf gewonnen hat.
(5) Der Schiedsrichter entscheidet
auf welches Tor geworfen wird.
(6) Nachdem jede Mannschaft ihre 5
Würfe absolviert hat, hat die Mannschaft gewonnen, welche die meisten Tore
erzielt hat.
(7) Besteht danach immer noch
Gleichstand, wird das Penaltywerfen abwechselnd in der gleichen
Reihenfolge wie im vorhergehenden Durchgang paarweise solange fortgesetzt,
bis bei einer gleichen Anzahl von Würfen eine Mannschaft mehr Tore erzielt
hat.
§ 110
Gekenterte Spieler
(1) Wenn ein Spieler kentert und sein
Boot verlässt, kann dieser Spieler ab diesem Zeitpunkt nicht weiter am
Spiel teilnehmen und muss das Spielfeld unverzüglich mit seiner gesamten
Ausrüstung verlassen.
(2) Ein Spieler der nach Kenterung
das Spielfeld verlassen musste, kann am Spiel entsprechend der
Wechselregeln wieder in das Spielfeld einfahren.
(3) Keine Person darf - außer bei
Notfällen - das Spielfeld betreten, um Spieler mit ihrer Ausrüstung zu
unterstützen bzw. den Schiedsrichter während der Hilfestellung für Spieler
behindern.
(4) Eine Mannschaft kann während des
Spiels für jegliche unerlaubte Hilfe von außen oder für jegliche
Einmischung bzw. Widerstand im Zusammenhang mit Hilfestellung von Außen
bestraft werden. Die Sanktion legt der Schiedsrichter fest.
§ 111
Verteidigung des Tores
(1) Nur der Spieler, der direkt unter
dem Tor liegt, um das Tor mit dem Paddel zu verteidigen, ist zu diesem
Zeitpunkt Torwart. Der Torwart muss mit seinem Boot (Bug) in Blickrichtung
zum Spielfeld liegen und versuchen seine Position innerhalb eines Meters
zur Mitte der Torauslinie zu halten. Befinden sich zwei Spieler unter dem
Tor, gilt der als Torwart der näher zum Tor liegt.
(2) Wird der Torwart von einem
gegnerischen Spieler fort geschoben oder angestoßen, obwohl der Torwart
nicht in Ballbesitz ist, so ist dies ein unerlaubter Angriff, der durch
Freischuss geahndet wird. (Handzeichen 10 und 15 sind zu zeigen)
(3) Wenn ein Angreifer den Torwart
durch Kontakt zu einem Verteidiger fortschiebt und die verteidigende
Mannschaft nicht im Ballbesitz ist, so ist Freischuss für die
verteidigende Mannschaft zu geben und gegebenenfalls der Angreifer zu
bestrafen. Hat der Verteidiger die Möglichkeit den Kontakt mit dem Torwart
zu verhindern, nachdem er geschoben wurde, aber dieses nicht tut, so wird
der Angreifer nicht bestraft.
(4) Wenn ein Verteidiger einen
Angreifer gegen den eigenen Torwart schiebt, wird der Angreifer nicht
bestraft. Der Angreifer wir jedoch bestraft, wenn er die Möglichkeit hat,
einen Kontakt mit dem Torwart zu vermeiden, nachdem er geschoben wurde,
dies jedoch nicht tut.
(5) Wenn ein Angreifer im Ballbesitz,
dessen ursprüngliche Fahrtrichtung und Geschwindigkeit nicht zu einem
Kontakt mit dem Torwart geführt hätte, durch einen Verteidiger auf den
Torwart geschoben, wird der Angreifer nicht bestraft.
(6) Ein Torwart der nicht in
Ballbesitz ist, jedoch versucht in Besitz eines auf dem Wasser
befindlichen Balles zu gelangen, kann wie jeder andere Spieler angegriffen
werden. Wenn der Torwart den Ball nicht erkämpfen konnte, kann er nicht in
den Torwartstatus zurückgehen bis dass der Angreifer den Ball gespielt
oder geworfen hat. Nachdem der Angreifer den Ballbesitz verloren hat, darf
er den Versuch des Torwarts nicht aktiv verhindern, seine Position zu
halten oder in die Torwartposition zurückzugelangen.
(7) Innerhalb der Sechsmeter (6 m)-
Zone darf ein Angreifer nicht aktiv verhindern, dass ein Verteidiger die
Position des Torwartes einnehmen kann. Einem Verteidiger ist es straflos
gestattet, einen Angreifer mit dem Boot wegzuschieben, um die Position des
Torwarts einnehmen zu können, es sei denn es ist gefährliches Spiel.
(8) Sobald eine Mannschaft die
Ballkontrolle hat, kann sie nicht länger die verteidigende Mannschaft sein
und damit keinen Spieler als Torwart haben.
§ 112
Das Spiel, Einfahren ins Spielfeld, Wiedereinfahrt und Wechsel
(1) Es dürfen sich nie mehr als die
erlaubte Anzahl von Spielern einer Mannschaft auf dem Spielfeld befinden.
(2) Die
Auswechselspieler müssen sich in ihrer Auswechselzone aufhalten. Das
Auswechseln durch die gesperrte Zone ist gestattet. Die Spieler müssen
dabei diesen Bereich direkt, auf dem kürzesten Weg und ohne Verzögerung
bzw. Unterbrechung durchqueren.
(3) Das Auswechseln muss an der
eigenen Torauslinie der jeweiligen Mannschaft erfolgen. Ein
Auswechselspieler darf erst dann auf das Spielfeld auffahren, wenn der
ausfahrende Spieler die Torauslinie mit dem Boot vollständig in Richtung
Auswechselzone überschritten hat. Das Auswechseln ist nicht erlaubt, wenn
Ausrüstungsteile z.B. Helm oder Paddel im Spielfeld verblieben sind.
(4) Verlässt ein Spieler das
Spielfeld nur im Rahmen einer Spielaktion, so sind die
Wiedereintrittsregeln nicht anzuwenden.
(5) Ein gekenterter Spieler, der das
Spielfeld nicht an seiner Torauslinie verlassen hat, kann erst ab der
nächsten Spielunterbrechung eingewechselt werden bzw. selbst wieder
einwechseln. Alle Ausrüstungsgegenstände des gekenterten Spielers müssen
vom Spielfeld entfernt sein, bevor die Auswechslung erfolgen kann.
(6) Befinden sich zu irgendeinem
Zeitpunkt mehr als die erlaubte Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld,
erhalten die Spieler, die regelwidrig auf das Spielfeld aufgefahren sind
jeweils eine gelbe Karte. Deren Mannschaft muss dann über den
Strafzeitraum mit der entsprechenden Anzahl Spieler weniger spielen, als
zum Zeitpunkt vor dem Regelverstoß. (Handzeichen 7 und 17 sind zu zeigen)
(7) Ist nicht klar, welcher Spieler
den Verstoß begangen hat, muss der Mannschaftsführer einen Spieler
bestimmen. (Handzeichen 7 und 17 sind zu zeigen)
(8) Wenn ein Auswechselspieler sein
Paddel in das Spielfeld hält, um ein zählbares Tor zu verhindern, ist ein
Penalty zu geben. Der Spieler wird mit einer roten Karte bestraft. Das
Team muss sich bis zum Spielende entsprechend reduzieren. (Handzeichen
7,17, 16)
§ 113
Ball außerhalb des Spielfeldes
(1) Wenn ein Ball die Seitenauslinie,
die senkrechte Ebene über ihr berührt, oder über dem Spielfeld befindliche
Hindernisse berührt, so erhält die Mannschaft, die den Ball nicht zuletzt
mit dem Paddel, dem Boot oder dem Körper berührt hat, einen Seiteneinwurf.
(Handzeichen 5 und 14 sind zu zeigen)
(2) Wenn sich die physische
Spielfeldmarkierung infolge eines normalen Spielverlaufs von ihrer
Position entfernt, bewegt sich die Spielfeldgrenze mit ihr.
(3) Seiteneinwurf: Der Spieler, der
den Einwurf ausführt, muss mit seinem Kajak an der Stelle liegen, an
welcher der Ball ins Aus gegangen ist bzw. die der Stelle am nächsten
liegt, an welcher der Ball das über dem Spielfeld befindliche Hindernis
berührt hat.
(4) Ein Torabwurf oder Eckball wird
gegeben, wenn der Ball die senkrechte Ebene zwischen dem Torrahmen und den
Eckmarkierungen berührt oder durchschreitet, ohne das ein Tor geworfen
wurde. Springt der Ball vom Torrahmen, jedoch nicht von der
Torbefestigung, zurück ins Feld, verbleibt der Ball im Spiel.
(5) Torabwurf: Wenn der Ball bei der
Torauslinie der verteidigenden Mannschaft ins Aus geht und der Ball
zuletzt von der angreifenden Mannschaft berührt wurde, wird Torabwurf
gegeben. Der Spieler, der den Torabwurf ausführt, muss mit seinem Kajak
auf der Torauslinie liegen. (Handzeichen 6 und 14 sind zu zeigen)
(6) Eckwurf: Ein Eckwurf erfolgt,
wenn ein Abwehrspieler den Ball zuletzt berührt hat, bevor dieser bei der
Torauslinie der verteidigenden Mannschaft ins Aus geht. Der angreifende
Spieler, der den Eckwurf ausführt, muss mit seinem Kajak in der
Spielfeldecke liegen. (Handzeichen 5 und 14 sind zu zeigen)
§ 114
Schiedsrichterball (Handzeichen 8 und
Time-out)
(1) Ein Schiedsrichterball ist zu
geben,
a) wenn zwei oder mehr Spieler
beider Teams den Ball mit einer oder mehreren Händen halten und sich dabei
den Ballbesitz über mehr als 5 Sekunden teilen. Besitzt ein Spieler zuerst
die Ballkontrolle, wird der Gegenspieler nur bestraft, wenn dieser sich
beim anderen Spieler abstützt oder festhält.
b) wenn ein Schiedsrichter das
Spiel unterbrechen muss, obgleich kein Regelverstoß vorlag (z.B. bei
Schiedsrichterfehlern, Verletzungen oder ungültigen Toren) und der
Schiedsrichter nicht feststellen kann, wer zuletzt im Ballbesitz war,
beginnt er das Spiel mit einem Schiedsrichterball.
(2) Der Schiedsrichterball ist an der
dem Vorfall nächstgelegenen Stelle der Seitenauslinie auszuführen. Wenn
sich der Vorfall zwischen der Sechsmeter (6 m)- Linie und der Torauslinie
ereignet hat, ist der Schiedsrichterball an der nächstliegenden Sechsmeter
(6 m)- Linie auszuführen.
(3) Zwei gegnerische Spieler stellen
sich im rechten Winkel mit dem Bug zur Seitenauslinie nahe der Stelle auf,
an welcher der Vorfall geschehen ist. Sie befinden sich auf der zu ihrem
Tor liegenden Spielfeldseite. Ihr Seitenabstand beträgt 1 Meter und ihre
Paddel liegen auf der jeweiligen Außenseite ihres Bootes auf dem Wasser.
Ihre Hände liegen auf dem Bootsdeck oder Paddel.
(4) Die übrigen Spieler müssen sich
mindestens 3 Meter von den ausführenden Spielern aufhalten.
(5) Der Schiedsrichter pfeift das
Spiel an und wirft den Ball zwischen die Spieler auf das Wasser. Die
beiden Spieler müssen dann versuchen, den Ball mit den Händen zu
erreichen, sobald er die Wasseroberfläche berührt hat. Die Spieler dürfen
den Ball nicht spielen, bevor er das Wasser berührt hat. Ein Verstoß
hiergegen wird bestraft. (Handzeichen 11 und 15 sind zu zeigen)
§ 115
Ahndung von unerlaubtem Spiel
Unerlaubtes Spiel ist vom Auffahren der
Mannschaften auf das Spielfeld, während des Spiels, in einer
Spielunterbrechung und bis zum Verlassen des Spielfeldes nach dem Spiel
durch eine Spielstrafe zu ahnden. Das entsprechende Handzeichen ist
anzuzeigen.
§ 116
Unerlaubter Gebrauch des Paddels (Handzeichen 12 und 15)
Ein unerlaubter Paddelgebrauch liegt vor:
(1) bei Berührung eines gegnerischen
Spielers mit dem Paddel.
(2) wenn der Ball mit dem Paddel
gespielt wird, bzw. versucht wird den Ball mit dem Paddel zu spielen,
obwohl sich der Ball in Armreichweite eines gegnerischen Spielers befindet
und dieser versucht, den Ball mit der Hand zu spielen.
(3) wenn der Ball, innerhalb der
Armreichweite des gegnerischen Spielers bei normaler Paddelposition, mit
dem Paddel über den Bug des gegnerischen Kajaks gespielt wird bzw.
versucht wird zu spielen.
(4) wenn dem Gegner, welcher im
Ballbesitz ist, das Paddel in dessen Armreichweite gehalten wird. Der
Torwart ist von dieser Regelung ausgenommen und darf das Tor aktiv gegen
Torwürfe verteidigen, soweit er das Paddel nicht dem Gegner entgegen
bewegt wenn dieser wirft oder es nicht in einer gefährlichen Art und Weise
verwendet.
(5) soweit ein Spieler mit seinem
Paddel versucht, einen Gegner bei der Benutzung seines Paddels zu
behindern.
(6) bei Paddelwerfen.
(7)
bei
jeglichem Gebrauch des Paddels, der einen Spieler gefährdet.
(8) wenn
das gegnerische Paddel geschlagen, gedrückt oder eingeklemmt wird, anstatt
den Ball zu spielen.
§ 117
Unerlaubter Angriff auf ein Kajak (Handzeichen 10 und 15)
(1) Ein Kajakangriff liegt vor, wenn
ein Spieler das Kajak des Gegners wegschiebt, um in den Ballbesitz zu
gelangen.
(2) Ein unerlaubter Kajakangriff ist:
a) Jeder Angriff mit dem Kajak, der
zu einer Körperberührung mit dem gegnerischen Spieler führt und/oder den
angegriffenen Spieler gefährdet. Dabei bleibt ein vom Körper
weggestreckter Arm eines Spielers unberücksichtigt.
b) Jedes harte Anfahren auf eine
Seite des Kajaks in einem Winkel von 90° mit nicht fortwährendem
Bootskontakt. Winkel zwischen 80° und 100° sind einzubeziehen.
c) Jeder Angriff auf einen Gegner,
welcher sich nicht im Umkreis von 3 Metern zum Ball befindet.
d) Jeder Angriff auf einen Gegner,
obwohl der Angreifer nicht um den Ball kämpft.
e) Wenn ein Spieler, der im
Ballbesitz ist die Berührung mit dem Körper eines Gegner nicht vermeidet.
(3) Berührt das Kajak infolge eines
erlaubten Kajakangriffs die Spritzdecke eines gegnerischen Spielers, ist
dies nicht zu bestrafen, soweit der Angriff in die Spritzdecke nicht
fortgesetzt wird.
(4) Sobald sich der Ball nicht mehr
unter Kontrolle der beiden Spieler befindet, können diese sie sich unter
Verwendung ihrer Hände mit einer kontrollierten Aktion vom Kajak des
jeweils anderem lösen.
§ 118
Unerlaubter Handangriff (Handzeichen 10 und 15)
(1) Ein erlaubter Handangriff liegt
vor, wenn ein Spieler mit der offenen Hand den Gegner, der im alleinigen
Ballbesitz ist, an dessen Rücken, Seite oder Oberarm weg stößt.
(2) Ein unerlaubter Handangriff ist:
a) Jeder Angriff, bei dem sich der
angegriffene Spieler nicht im Ballbesitz befindet.
b) Jeder Angriff, der den
angegriffenen Spieler gefährdet.
c) Jeglicher andere Körperkontakt
als mit der offenen Hand am Rücken, Seite oder Oberarm.
(3) Ein Spieler darf sich nicht mit
der Hand oder dem Unterarm bzw. durch eine Bewegung des Ellenbogens in
Richtung des angreifenden Spielers gegen den Handangriff verteidigen.
§ 119
Unerlaubtes Abdrängen /Drängeln (Handzeichen 10 und 15)
(1) Abdrängen/Drängeln liegt vor,
wenn in der Sechsmeter (6 m)- Zone ein Spieler mit seinem Kajak gegen das
Boot eines Gegners schiebt, um an eine Position zu gelangen in der kein
Spieler um den Ball kämpft.
(2) Das Abdrängen/Drängeln ist
regelwidrig wenn:
a) Ein Spieler, der seine Position
eingenommen hat oder versucht seine Position zu halten, durch andauernden
Bootskontakt eines gegnerischen Bootes mehr als einen halben Meter
weggeschoben wird.
b) Die Berührung mit dem
gegnerischen Boot ein Kajakangriff darstellt.
(3) Ein Spieler der sich mit dem
gesamten Boot hinter der Torauslinie befindet, kann nicht abgedrängelt
werden, da er sich nicht in der Sechsmeter (6 m)- Zone befindet.
§ 120
Unerlaubte Behinderung (Handzeichen 9 und 15)
(1) Eine Behinderung liegt vor, wenn
das stillliegende Boot eines Spielers das Boot eines Gegners am
Vorankommen hindert. Ein Boot liegt still, wenn es sich nicht bewegt und
der Spieler keine aktiven Paddelschläge versucht.
(2) Unerlaubte Behinderung ist:
a) Das aktive Verhindern des
Fahrens des Gegners zum Ball, wenn sich der Gegner nicht innerhalb von
drei (3) Metern zum Ball befindet.
b) Wenn außerhalb der Sechsmeter (6
m) -Zone ein Spieler den Gegner aktiv daran hindert zum Tor zu fahren,
obwohl keiner der Spieler um den Ball kämpft.
c) Wenn ein Spieler aktiv behindert
wird, der nicht in Ballbesitz ist, nicht um den Ball kämpft oder sich
nicht innerhalb von drei (3) Metern zum Ball befindet und nicht der am
nächsten zum Ball befindliche Spieler ist, wobei sich der Ball im Wasser
aber nicht in der Luft befinden kann.
§ 121
Unerlaubtes Festhalten (Handzeichen 9 und 15)
Unerlaubtes Festhalten liegt vor:
(1) Wenn ein Spieler durch seine
Hand, seines Arms, Körpers oder Paddels auf dem gegnerischen Boot die
Bewegungsfreiheit eines Gegners einschränkt, sich abstützt oder abstößt
bzw. den Gegner oder seine Ausrüstung festhält.
(2) Wenn ein Spieler zum Antrieb, zur
Unterstützung oder zur Fortbewegung jegliche Spielfeldausrüstungen, wie
z.B. Markierungen, Torausrüstung oder jegliche im Umfeld befindlichen
Objekte benutzt.
§ 122
Unerlaubter Ballbesitz (Handzeichen 11 und 15)
(1) Ein Spieler ist im Ballbesitz,
wenn er den Ball in der Hand hält, ihn mit dem Paddel spielt oder sich in
einer Position befindet, in der er den Ball mit der Hand erreichen kann,
sofern er auf dem Wasser liegt, nicht aber wenn der Ball in der Luft ist.
(2) Der Spieler muss den Ball
innerhalb von fünf (5) Sekunden, nachdem er in Ballbesitz gekommen ist,
spielen. Der Ball muss dabei entweder an einen anderen Spieler der selben
Mannschaft abgegeben oder mindestens einen (1) Meter, gemessen horizontal
vom Punkt des Verlassens aus, fortbewegt werden.
(3) Teilt sich ein Spieler den
Ballbesitz mit einem anderen Spieler oder bewegt sich der Ball aus der
Armreichweite heraus, während der Spieler angegriffen wird, beginnen die
fünf (5) Sekunden erneut, sobald ein Spieler den Ballbesitz wiedererlangt.
(4) Ein gekenterter Spieler verliert
den Ballbesitz sobald er mit seinem Körper unter Wasser ist, es sei denn
er behält den Ball in seinen Händen.
(5) Ein Spieler darf sein Boot nicht
mit seinen Händen oder seinem Paddel bewegen, während der Ball auf seiner
Spritzdecke liegt.
(6) Eine Mannschaft ist im Ballbesitz
wenn:
a) Ein Spieler dieses Teams im
Ballbesitz ist, oder
b) Der Ball zwischen zwei Spielern
der selben Mannschaft gepasst wird.
(7) Der Mannschaftsballbesitz bleibt
bestehen bis:
a) Ein Gegenspieler im Ballbesitz
ist, oder
b) Der Ball aus ist, oder
c) Der Ball bei einem Torwurf oder
Freischuss nicht mehr berührt wird.
§ 123
Unsportliches Verhalten (Handzeichen 17)
Unsportliches Verhalten ist :
(1) Jeglicher Regelverstoß eines
Spielers während einer Spielunterbrechung.
(2) Die Behinderung eines gekenterten
Spielers, der versucht sich wieder aufzurichten. Ein gekenterter Spieler
muss sich zumindest mit dem Kopf und beiden Schultern wieder oberhalb der
Wasseroberfläche befinden, bevor er durch andere Spieler wieder
angegriffen werden darf.
(3) Eine Beeinträchtigung der
Ausrüstung des Gegners, wie das Festhalten eines gegnerischen Paddels bzw.
das wegstoßen desselben aus der Reichweite des Gegners, sowie die
Behinderung des gegnerischen Spielers, sein Paddel zu erreichen.
(4) Absichtliche
Verzögerungstaktiken, wie das Fortwerfen des Balles bzw. ein vorsätzliches
Behindern des Gegners, um eine schnelle Spielfortsetzung nach einem
Regelverstoß zu verhindern.
(5) Das Bekunden von Unzufriedenheit,
Widersprechen und Protestieren.
(6) Vergeltung zu üben.
(7) Schimpfen oder Gebrauch von
Schimpfworten.
(8) Anderes unsportliches Verhalten
bzw. Verhalten das dem Spiel nach Ansicht des Schiedsrichters nicht
entspricht.
§ 124
Vorteilsregelung (Handzeichen 13 und 14)
(1) Der Schiedsrichter kann im Falle
eines normalerweise zu sanktionierenden Regelverstoßes eines Gegners die
Fortsetzung des Spieles erlauben, wenn die andere im Ballbesitz
befindliche Mannschaft durch die Spielfortsetzung begünstigt,
vorausgesetzt kein Schiedsrichter hat den Regelverstoß abgepfiffen. Der
Schiedsrichter zeigt mit dem Handzeichen 13 an, dass er das Foul gesehen
hat und fordert die Mannschaften zum weiter spielen auf.
(2) Der Schiedsrichter kann den
Spieler, der den Regelverstoß begangen hat, für den der Vorteil gewährt
wurde, in der nächsten Spielunterbrechung mit einer Karte bestrafen.
(3) Vorteil ist anzuzeigen, wenn sich
kein Regelverstoß ereignet hat, aber die Spieler denken, dass ein Verstoß
vorliegt und das Spiel unterbrochen haben (z.B. aufgrund eines
Schiedsrichterpfiffs vom Nachbarfeld, Fans, etc.)
§ 125
Spielstrafen
Der Schiedsrichter kann entsprechend der
Schwere und/oder der Häufigkeit von Regelverstößen jede der folgenden
Strafen oder Kombinationen von Strafen für unerlaubtes Spiel verhängen.
§ 126 Penalty ( Handzeichen 16 und Time-out)
(1) Ein Penalty wird für
absichtliches und / oder gefährliches Spiel im Sechsmeter (6 m)- Raum
gegeben, bei dem der Spieler beim Werfen, Passen oder Positionieren, um
ein sicheres Tor zu werfen, gefoult wird. Das Werfen beginnt in dem
Moment, wenn der Spieler den Ball mit der Hand oder dem Paddel berührt und
deutlich zu werfen versucht, oder sich darauf vorbereitet.
(2)
Ein
Penalty kann gewährt werden, wenn ein Spieler außerhalb des Sechsmeter (6
m)- Raumes gefoult wird, der für ein sicheres Tor werfen, passen oder sich
Positionieren will. Ist das Tor jedoch zusätzlich verteidigt soll kein
Penalty gegeben werden.
(3)
Ein Penalty wird gegeben für
ein absichtliches und/oder ein gefährliches Foul an einem Spieler
innerhalb des Sechs (6)-Meter-Raumes, welcher dabei ist, einen Freischuss
auszuführen.
§ 127
Freischuss (Handzeichen 15)
(1) Ein Freischuss kann ein direkter
Wurf auf das Tor sein.
(2) Ein Freischuss wird für jedes
unerlaubte Spiel gewährt, für das kein Penalty gegeben werden muss.
§ 128
Freiwurf (Handzeichen 14)
(1) Ein Freiwurf darf nicht direkt
auf das Tor geworfen werden.
(2) Ein Freiwurf wird gewährt, wenn
kein Penalty oder Freischuss gegeben werden muss.
§
129a Verwarnung / grüne Karte (Handzeichen 17)
Eine grüne Karte soll für unnötige
Kommunikation mit den Schiedsrichtern, für gefährliches Spiel und / oder
unsportliches Verhalten gegeben werden.
§
129b Mannschaftsverwarnung / grüne Karte (Handzeichen 17)
Mannschaftsverwarnung: Handzeichen 17 mit
einer grünen Karte wird gezeigt.
Eine Mannschaftsverwarnung kommt vor, wenn
der Schiedsrichter allen Spielern einer Mannschaft die grüne Karte gibt.
(1) Eine
Mannschaftsverwarnung wird gegeben für wiederholte Verstöße gleicher Art
durch mehr als einen Spieler der gleichen Mannschaft.
(2) Nachdem
eine Mannschaftsverwarnung gegeben wurde, wird jedem Spieler dieser
Mannschaft, welcher erneut einen Verstoß dieser Art begeht, eine gelbe
Karte gegeben.
§ 130
Platzverweis (Handzeichen 17 und Time-out)
(1) Der Schiedsrichter kann einen
Spieler, abhängig von der Schwere und/oder Häufigkeit des zu bestrafenden
Regelverstoßes, für unterschiedliche Zeiträume des Spielfeldes verweisen.
Die Strafzeiten werden während Spielzeitunterbrechungen oder
Halbzeitpausen ebenfalls unterbrochen.
(2) Es sind folgende Platzverweise
möglich:
a) 2 Minuten Platzverweis - gelbe
Karte
aa) Eine gelbe Karte muss gegeben
werden, wenn ein Spieler, egal aus welche Gründen, die dritte grüne Karte
erhält.
bb) Eine gelbe Karte soll für jedes
vorsätzliche und /oder gefährliche unerlaubte Spiel gegeben werden,
welches eine sichere Torchance verhindert und ein Freischuss alleine nicht
die gewünschte Wirkung erzielt.
cc) Eine gelbe Karte soll für jedes
vorsätzliche, wiederholte oder vermeidbare gefährliche Spiel verhängt
werden.
dd) Eine gelbe Karte soll für
wiederholtes oder andauerndes Anzweifeln von Schiedsrichterentscheidungen
gegeben werden
ee) Eine gelbe Karte soll für Schimpfen
oder das Gebrauchen von Schimpfworten gegeben werden.
b) Platzverweis bis zum Spielende -
rote Karte
aa) Eine rote Karte muss für jede zweite
gelbe Karte gegen werden.
bb) Eine rote Karte soll gegeben werden,
wenn der Spieler die gelbe Karte anzweifelt, oder sie nicht die gewünschte
Wirkung auf das Verhalten des Spielers hat.
cc) Eine rote Karte soll für persönliche
Attacken, besonders schwere Fouls oder Tätigkeiten gegeben werden.
dd) Eine rote Karte soll für
wiederholtes oder andauerndes Schimpfen oder das gebrauchen von
Schimpfworten verhängt werden.
(3) Werden Spieler während des Spiels
vom Platz verwiesen, dürfen Sie nicht ersetzt werden und dessen Mannschaft
muss für den Zeitraum des Platzverweises entsprechend reduziert
weiterspielen. Spieler, die mit einer gelben Karte des Spielfeldes
verwiesen wurden, oder deren Ersatzspieler, müssen nach Ablauf der
Strafzeit die Regeln für das Wiedereinfahren in das Spielfeld beachten.
(4) Spielstrafen können durch die
Schiedsrichter über den gesamten Zeitraum vom Betretens bis zum Verlassen
der Wettkampfzone ausgesprochen werden. Gegen Spieler, die sich in der
Auswechselzone aufhalten, können bei Regelverstößen ebenfalls Spielstrafen
verhängt werden. Die Mannschaft muss sind entsprechend reduzieren.
(5) Der Schiedsrichter kann bei der
Jury weitere Disziplinarmaßnahmen beantragen, soweit er dies für
erforderlich hält.
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